RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer/Ostfriesland  
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RECHTSANWALTSBÜRO  FRIEDRICH  RAMM
Erstberatung  *  Zweitberatung  *  Projektberatung
   Online-Beratung   
E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de

Wann sollten Sie die Online-Beratung
in Anspruch nehmen?: Hier klicken!
In wenigen Schritten zur Online-Beratung
(Tipp: Lesen Sie sich bitte ganz einfach mal zuerst alle fünf
Schritte durch, bevor Sie mit dem ersten Schritt beginnen!)
* Hinweise auf Ihre Rechte als Verbraucher:  Hier klicken! *
Erster Schritt:

Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.
Diese sind allgemeinverständlich geschrieben und können
von Ihnen in wenigen Minuten durchgelesen werden!

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird erklärt,
wie die Online-Beratung des Rechtsanwaltsbüro Friedrich
Ramm durchgeführt wird. Sie erhalten dort eine Menge Tipps
für die optimale Vorteilsnutzung der Online-Beratung!

Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Hier klicken!

Warum überhaupt die Online-Beratung nutzen?
* Die Vorteile: Hier klicken!    * Die Rechtsgebiete: Hier klicken!
Zweiter Schritt:

Sie senden eine E-Mail, in der Sie Ihr(e) Rechtsproblem(e)
schildern, an das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm.

Schildern Sie den Sachverhalt, um den es Ihnen geht,
so ausführlich und so genau wie möglich. Denken Sie
immer daran, dass Sie eine umfassende und genaue
Rechtsauskunft haben wollen. Stellen Sie daher Ihre
Fragen so präzise wie möglich. Den Sachverhalt sollten
Sie nach Möglichkeit entsprechend dem erfolgten
Zeitablauf darstellen (chronologische Schilderung).
Lassen Sie bitte auch sogenannte "Kleinigkeiten" nicht
aus, denn von "Kleinigkeiten" kann es manchmal
abhängen, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Lassen Sie bei der Sachverhaltsschilderung auf keinen
Fall ausgerechnet dasjenige weg, was Ihnen für Sie
ungünstig erscheint. Von einer Rechtsberatung, die
auf unvollständigem Sachverhalt beruht, haben Sie
nämlich überhaupt nichts! Stellen Sie sich also
dem Problem, mit dem Sie belastet sind!

Nehmen wir zum Beispiel an, dass Sie Wohnungsmieter
sind und ein Lärmproblem durch eine Baustelle haben.
Dann schreiben Sie beispielsweise etwa wie folgt:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!

Ich bin Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung. Die von mir
monatlich zu zahlende Miete beträgt mit Nebenkosten
(ohne Heizung) 565,- EUR.

Es besteht folgendes Lärmproblem:

Von einer benachbarten Baustelle dringt, beginnend mit
dem frühen Morgen, tagsüber unerträglicher Lärm in meine
Wohnung. Die Baustelle wurde vor drei Tagen eingerichtet.

Der Lärm wird insbesondere von Baumaschinen verursacht.
Es sind dann auch Baumaschinen in Betrieb und erzeugen
Lärm, obwohl sie gar nicht benötigt werden (Leerlauflärm).

Immer mal wieder fahren Lastwagen, die Baumaterial
anliefern, an die Baustelle heran, welche lange mit
laufendem Motor an oder auf der Baustelle herumstehen,
und dabei teilweise so laut sind, dass Wohnzimmerfenster
zum Vibrieren gebracht werden.

Bereits um 7.00 Uhr, und zwar, wenn die Arbeiter auf der
Baustelle erscheinen, wird Musik laut angestellt, und das
immer mal wieder den ganzen Tag über. ......................
...............................................................................
...............................................................................
(Beschreiben Sie bitte das Problem so ausführlich und
genau wie möglich. Wenn Sie bereits ein Lärmprotokoll
geführt haben, teilen Sie dies bitte mit. Geben Sie bitte
auch - sofern und soweit vorhanden - etwaige Zeugen
und sonstige Beweismittel an!)
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................

Ich habe Ihnen einige aussagekräftige Fotos der Baustelle,
die von mir geschossen worden sind, im Anhang meiner
E-Mail beigefügt. Um Ihnen einen weiteren Blick über die
Lärmsituation zu geben, habe ich ein Video mit etwa
8 Minuten Laufzeit gedreht, das ich bei einem Webhoster,
und zwar der Internet ABC AG gespeichert habe. Sie
können unter dem Passwort "Baustelle-35AZ-49TR"
es sich dort aufrufen und herunterladen.

Ich bitte Sie um ein Beratungsangebot
für eine Online-Erstberatung!

Mit freundlichen Grüßen


Meine Adresse: ...........................
                       ...........................
Telefonnummer: .........................

Hinweis: Bei dem Firmennamen "Internet ABC AG"
handelt es sich um einen Fantasienamen!
Teilen Sie bitte auf jeden Fall Ihre Adresse mit!
(Ohne Adressangabe kann aus rechtlichen Gründen
keine Online-Beratung erfolgen!)
Die Mitteilung der Telefonnummer ist kein Muss,
wäre aber für mündliche Rückfragen nützlich!

Anfragen, die ohne Namensnennung (Angabe
des Vor- und Nachnamens) und ohne Angabe
der vollständigen Anschrift (Adresse)
erfolgen, werden als SPAM bewertet
und nicht bearbeitet!!!.

Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übersenden
Sie bitte zusammen mit Ihrer Anfrage (oder separat
per Post) eine Kopie Ihres Versicherungsscheines.
Für weitere Info, wenn Sie rechtsschutzversichert sind,
bitte hier klicken!


RECHTSANWALTSBÜRO  FRIEDRICH  RAMM
Erstberatung * Zweitberatung * Projektberatung
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E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de

Dritter Schritt:

Sie erhalten per E-Mail ein Beratungsangebot des
Rechtsanwaltsbüros Friedrich Ramm.

In dem Beratungsangebot wird Ihnen mitgeteilt,
was die Online-Beratung kostet (Beratungsvergütung),
und Sie werden gebeten, den berechneten Kosten-
vorschuss auf das im Angebot angegebene Konto
des Rechtsanwalts zu leisten.

Bei der Ihnen in dem Beratungsangebot mitgeteilten
Beratungsvergütung handelt es sich um einen Festpreis.
Sie müssen somit insgesamt für die Beratung nicht mehr
zahlen, als dort angegeben ist. Sie haben also damit
volle Kostenplanungssicherheit!

Die vom Rechtsanwalt für Sie zu erbringende Leistung
besteht in folgender Arbeit, und zwar
1. der Informationsaufnahme
(Erfassung des Sachverhalts),
2. einer Rechts- und Tatsachenrecherche,
3. der Fertigung des Beratungsschreibens
und, falls von Ihnen zusätzlich gewünscht,
und dann im Beratungsangebot
kostenmäßig mit aufgeführt:
4. der Entwurf eines Schreibens
(zum Beispiel an die Gegenseite),
das Sie für Ihren Situationszweck
zum Einsatz bringen können!

In dem Beratungsangebot wird Ihnen auch mitgeteilt,
ob und welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

Das Beratungsangebot ist für Sie kostenlos. Erst
mit der Zahlung des Kostenvorschusses kommt
der Vertrag über die Online-Beratung zustande.
Sie haben also die volle Kostenkontrolle!

Beachten Sie bitte folgendes zum Beratungsangebot:
Das Angebot bezieht sich natürlicherweise auf den von
Ihnen mitgeteilten Sachverhalt. Später nachgeschobener
Sachverhalt wird daher von dem Beratungsangebot nicht
umfasst. Falls Sie hier bezüglich des "neuen" Sachverhaltes
eine weitere Beratung wünschen, ist diese kosten-
pflichtig. Sie können auf Wunsch hierüber gerne
ein weiteres Beratungsangebot erhalten.

Versendung von Unterlagen
-  Schriftstücke  *  Fotos  *  Videos  -

Unterlagen können Sie per Post (bitte mit einfachem Brief,
also kein Einschreiben) an das Rechtsanwaltsbüro senden
(Postlaufzeit: In der Regel ein Werktag).
Ein Einschreiben ist insofern unnötig, da Sie per E-Mail
ohnehin bald wissen, dass die Sendung hier beim
Rechtsanwaltsbüro eingegangen ist. Auch verursacht die
Versendung per Einschreiben Ihnen Mehrkosten und einen
erheblichen Aufwand, da Sie zur Post müssen, um das
Einschreiben dort aufzugeben. Die Versendung als
Einschreiben bringt auch keine höhere Versendungs-
sicherheit und trägt auch nicht zur Beschleunigung
der Versendung bei!
Die Post ist zwar recht zuverlässig, jedoch sollten keine
Original-Unterlagen versandt werden, sondern es sollten
für den Postversand ausschließlich Kopien angefertigt werden.
Einen Link bezüglich Tipps für die Anfertigung von
Kopien finden Sie hier weiter unten zum Anklicken!

Schriftstücke und mit Digitalkameras oder Smartphones
angefertigte Fotos oder auch sonstige internetfähige
Fotos können Sie aber auch im Anhang einer
E-Mail dem Rechtsanwaltsbüro zusenden. Schrift-
stücke dann bitte entweder als PDF-Datei, DOC-Datei
oder als RTF-Datei zusenden. Fotos bitte entweder
als JPG-Datei oder als PNG-Datei beziehungsweise
als GIF-Datei per E-Mail übermitteln.
Digital-Fotos können auch auf CD und Videos auf DVD per
Post an das Rechtsanwaltsbüro zugesandt werden (bitte
per einfachem Brief, also kein Einschreiben). Die
Postlaufzeit beträgt in der Regel einen Werktag.
Es gibt auch die Möglichkeit, ein Video bei einem
Webhoster zu speichern und den diesbezüglichen Link
dem Rechtsanwaltsbüro zur Verfügung zu stellen.
Eine Direktübermittlung eines Videos im Anhang
einer E-Mail ist zur Zeit noch nicht möglich,
weil die Internet-Provider den hierfür erforder-
lichen Webspace nicht zur Verfügung stellen (können).

Tipps für die Anfertigung von Kopien: Hier klicken!

In dem einen oder anderen Fall kann es sein, dass Sie dem
Rechtsanwalt für die Erstellung seines Beratungsangebots
vorher diverse Unterlagen in Kopie zukommen lassen, damit
der Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert) sowie der
vorausssichtliche zeitliche Umfang der Beratungstätigkeit
eingeschätzt werden können. Welche Unterlagen dies sind,
werden Ihnen dann jeweils im Einzelnen mitgeteilt.

Vollständigkeit der Unterlagen, insbesondere der Verträge
Bitte übermitteln Sie die Unterlagen in vollständigem Umfang.
Dies gilt insbesondere auch für Verträge (Kauf-, Miet-, Darlehen-,
Dienst-, Arbeits-, Werk-, Transport-, Reise-, Maklerverträge
usw.). Diese wollen Sie mir bitte für die Durchführung der
Online-Beratung aus rechtlichen und sonstigen Gründen immer
vollständig übermitteln. Bei Mietverträgen ist deshalb natürlich
auch (wenn separat ausgefertigt) die Hausordnung mitzusenden.

Als Junganwalt sagte mir damals in Berlin, wo ich studiert
und auch meine Anwaltstätigkeit begonnen hatte, ein
erfahrener Anwalt bezüglich der Beratung von Mietern:
"Herr Kollege Ramm, lassen Sie sich von den Ratsuchenden
immer den ganzen Mietvertrag zeigen, denn schließlich
gehen diese, wenn sie bei körperlichen Beschwerden eine
eingehende Diagnose haben wollen, ja mit ihrem ganzen
Körper zum Arzt, und nicht mit einem Teil davon!"


Wieviel Arbeitszeit ist für die Erstberatung im Wege
der Online-Beratung erforderlich? - Hier klicken! -
Vierter Schritt:

Sie prüfen das Beratungsangebot. Wenn es Ihnen zusagt,
leisten Sie den Kostenvorschuss auf das Ihnen mitgeteilte
Konto. Erst mit Zahlungseingang wird der Vertrag über
die Online-Beratung geschlossen. Sie haben damit also
die volle Kostenkontrolle.

Sofern und soweit Unterlagen erbeten wurden, übersenden
Sie diese jetzt dem Rechtsanwaltsbüro.

Falls Sie im Wege des Online-Banking die Zahlung leisten
wollen, ist folgender allgemeiner Hinweis für Sie interessant:

Online-Überweisungen gehen nicht direkt auf die betreffenden
Konten, sondern die Geldinstitute parken die Beträge auf
einer internen Zwischenstelle. Die dort eingegangenen Über-
weisungen werden nach und nach abgearbeitet. Aus diesem
Grund kann es trotz Online-Banking bis zu einem Werktag
dauern, bis der Überweisungsbetrag auf dem jeweiligen
Konto gutgeschrieben ist.

Was kostet die Online-Beratung?
Sechs Berechnungsbeispiele: Hier klicken!
Fünfter Schritt:

Rechtsanwalt Friedrich Ramm meldet sich bei Ihnen per E-Mail
und übermittelt Ihnen die gewünschte Online-Beratung
in Form eines Beratungsschreibens.
Das Beratungsschreiben enthält eine Darstellung der Sach-
und Rechtslage sowie Handlungsempfehlungen. Die Empfeh-
lungen beziehen sich darauf, was man tun kann (Aktion)
oder was man lieber sein lassen sollte (Non-Aktion).
Außerdem erhalten Sie dann, wenn von Ihnen in Auftrag
gegeben, als zusätzliche Leistung den Entwurf eines
Schreibens
(zum Beispiel an die Gegenseite), das
Sie für Ihren Situationszweck zum Einsatz bringen können!

Ihre Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage
Sollten Sie Nachfragen zu der erfolgten Online-Beratung
haben oder Unklarheiten bezüglich der erfolgten Online-
Beratung bestehen, sind Sie berechtigt, innerhalb von
drei Werktagen nach Erhalt der Beratung per E-Mail
einmal nachzufragen. Die Nachfrage, welche auch
mehrere Fragen beinhalten kann, ist für Sie kostenfrei.
Als Werktag zählt auch ein Sonnabend, sofern
dieser kein gesetzlicher Feiertag ist.

Kostenrechnung
(mit steuerlichem Hinweis)

Per Post erhalten Sie dann noch eine Kostenrechnung,
welche die Bestätigung enthält, dass die Online-Beratung
von Ihnen bezahlt worden ist (Quittung).

Die Kostenrechnung ist am Schluss mit einem steuerlichen
Hinweis versehen. In ihm wird mitgeteilt, ob der Rech-
nungsbetrag gegenüber dem Finanzamt steuermindernd
geltend gemacht werden kann.

Die Kostenrechnung benötigen Sie also, wenn Sie den
(bezahlten) Rechnungsbetrag (im privaten Bereich, wenn
gegeben) als sogenannte "außergewöhnliche Belastung"
oder (im geschäftlichen Bereich, wenn gegeben) als
"Betriebsausgabe" steuermindernd geltend machen wollen.

Nach der Online-Beratung

Sollte nach der Online-Beratung weitere
anwaltliche Tätigkeit erforderlich sein:
Das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm ist
sowohl regional als auch bundesweit tätig!

Es ist somit egal, ob Sie auf einem Dorf, in einer Kleinstadt
oder einer Großstadt Ihr Zuhause oder Ihre Arbeit haben oder
dort einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen.
Das "volle Programm" des Rechtsanwaltsbüros können Sie auf
der Startseite der Homepage des Rechtsanwaltsbüros ersehen.
Den Startseiten-Button finden Sie gleich hier unten!



Rechtsanwalt Friedrich Ramm kann Sie nicht nur
außergerichtlich vertreten, sondern auch im gericht-
lichen Bereich. Nähere Angaben hierzu finden Sie
in der Gerichtsliste, die Sie unter dem
folgendem Link anklicken können!

G e r i c h t s l i s t e

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RECHTSANWALTSBÜRO  FRIEDRICH  RAMM
Erstberatung * Zweitberatung * Projektberatung
   Online-Beratung   
E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de


Kosten der Online-Beratung
6 Berechnungsbeispiele für die Erstberatung
* Wohnung  *  Grundstück  *  Arbeitsvertrag  *  Sportstudio *
* Beschlagnahme von Hunden *

Beispiel 1  - Wohnung/Lärmbelastung -

Im oben unter Schritt 2 aufgeführten Beispiel (hier klicken) berechnet sich der für die Online-Beratung zu zahlende Kostenvorschuss, wie folgt:

* Sachverhaltsbeispiel
Sie sind Mieter(in) einer Drei-Zimmer-Wohnung. Die von Ihnen monatlich zu zahlende Miete beträgt mit Nebenkosten (ohne Heizung) 565,- EUR. Ihre Wohnsituation ist durch Baulärm erheblich beeinträchtigt. Die Angelegenheit befindet sich noch im Anfangsstadium.

* Gegenstandswert der Angelegenheit
Wenn der Lärm zur Minderung der Miete um 30 % berechtigt, ergibt sich unter Ansatz von drei Jahresmieten ein Gegenstandswert wie unten berechnet.

565,- EUR/Monat : 100 % x 30 % x 36 Monate = 6.102,- EUR Gegenstandswert

* Voraussichtlich benötigte Arbeitszeit
Einfach gelagerte rechtliche Angelegenheiten bezüglich einer Lärmsituation in der Wohnumgebung, die sich noch im Anfangsstadium befinden, erfordern in der Regel eine Arbeitszeit bis zu einer Stunde. Es handelt sich hier beispielsweise um eine solche Angelegenheit mit einem schnell überschaubaren Sachverhalt. Es wird daher von etwa einer Stunde Arbeitszeit ausgegangen.

* Berechnung der Erstberatungsvergütung
Bei einer Beratungszeit von einer Stunde pauschal, ergibt sich in Ansehung des Gegenstandswertes in Höhe von 6.102,- EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 55,- EUR netto.

Die Abrechnung sieht dann insgesamt wie folgt aus:

55,-  EUR Online-Beratung eine Stunde pauschal
 0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
-----------------------------------------------------------
50,85 EUR Zwischensumme
10,61 EUR 19 % Umsatzsteuer
-----------------------------------------------------------
66,46 EUR Kosten der Online-Erstberatung
===========================

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Zum Immissionsschutzrecht (Lärm): Hier klicken!

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Beispiel 2  - Wohnung/Tierhaltung -

* Sachverhaltsbeispiel
Sie wollen sich einen Hund anschaffen. Sie sind Mieter(in) einer Drei-Zimmer-Wohnung (ca. 80 qm groß) und wollen sich bezüglich der geplanten Hundehaltung die Erlaubnis des Vermieters einholen. Für die Wohnung zahlen Sie netto - also ohne Nebenkosten - 450,- EUR pro Monat. Die Angelegenheit befindet sich noch im Anfangsstadium.

Im obigen Beispiel berechnen sich die Kosten für eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung wie folgt:

* Gegenstandswert der Angelegenheit
Von der Tierhaltung in der Wohnung ist im Regelfall der Bestand des Mietverhältnisses berührt. Als angemessener Gegenstands-
wert wird daher eine Einjahresnettomiete veranschlagt. Diese kann vereinbart (Vertragsfreiheit) werden. Danach würde hier der vereinbarte Gegenstandswert 5.400,- EUR (= 450,- EUR/Monat x 12 Monate) betragen.

* Voraussichtlich benötigte Arbeitszeit
Einfach gelagerte rechtliche Angelegenheiten bezüglich der Tierhaltung in der Wohnung, die sich noch im Anfangsstadium befinden, erfordern in der Regel eine Arbeitszeit bis zu einer Stunde. Es handelt sich hier beispielsweise um eine solche Angelegenheit mit einem schnell überschaubaren Sachverhalt. Es wird daher von etwa einer Stunde Arbeitszeit ausgegangen.

* Berechnung der Erstberatungsvergütung
Bei einer Beratungszeit von pauschal einer Stunde ergibt sich in Ansehung eines Gegenstandswertes in Höhe von 5.400,- EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 50,- EUR netto.

Die Abrechnung sieht dann insgesamt wie folgt aus:

50,-   EUR Online-Beratung eine Stunde pauschal
  0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
------------------------------------------------------------
50,85 EUR Zwischensumme
  9,66 EUR 19 % Umsatzsteuer
------------------------------------------------------------
60,51 EUR Kosten der Online-Erstberatung
===========================

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Beispiel 3  - Beschlagnahme von Hunden -

In aller Regel wird einem Tierhalter ein Haustier erst dann weggenommen, wenn es bezüglich der Tierhaltung wiederholt zu Auffälligkeiten gekommen ist und der/die Betroffene behördliche Anordnungen ignoriert hat.

* Sachverhaltsbeispiel
Sie sind Halter(in) von zwei Hunden (Dobermänner). Ihnen wird nicht ordnungsgemäße Hundehaltung vorgeworfen. Das Veterinäramt hat die Hunde beschlagnahmt. Sie wollen sich dagegen wehren und die Hunde zurückhaben (Zum Thema "Behördenärger" hier klicken! ). Es handelt sich insgesamt um eine weit fortgeschrittene Angelegenheit mit viel Sachverhalt und einigen Rechtsproblemen.

Hier würden sich die Kosten für eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung wie folgt berechnen:

* Gegenstandswert der Angelegenheit
Die Beschlagnahmeangelegenheit hat insgesamt Aufsehen erregt. Ihr Renommee ist betroffen. Der Gegenstandswert der Angelegenheit geht aus diesem Grunde weit über den Wert der Hunde hinaus und kann nur geschätzt werden. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann der Gegenstandswert frei vereinbart werden. Hier ist die Vereinbarung eines Gegenstandswertes in Höhe von 30.000 EUR angemessen.

* Voraussichtlich benötigte Arbeitszeit
Da es sich um eine weit fortgeschrittene Angelegenheit handelt und einiges an Sachverhalt, der mehrere Rechtsprobleme enthält, zu würdigen ist, wird eine Arbeitszeit von 3 1/2 Stunden pauschal veranschlagt.

* Berechnung der Erstberatungsvergütung
Bei einer Beratungszeit von pauschal 3 1/2 Stunden ergibt sich in Ansehung eines Gegenstandswertes in Höhe von 30.000 EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 350,- EUR (= 3 1/2 Stunden x 100,- EUR/Stunde) netto.

Die Abrechnung sieht dann insgesamt wie folgt aus:

350,-   EUR Online-Beratung 3 1/2 Stunden pauschal
   0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
------------------------------------------------------------
350,85 EUR Zwischensumme
  66,66 EUR 19 % Umsatzsteuer
------------------------------------------------------------
417,51 EUR Kosten der Online-Erstberatung
============================

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Beispiel 4  - Grundstück/Lärmbelastung -

* Sachverhaltsbeispiel
Sie sind Eigentümer(in) eines Grundstücks (Wert: ca. 200.000,- EUR). Das Grundstück ist sehr stark von Lärm betroffen. Dadurch ist sein Wert um etwa 30 % gemindert.

Es berechnen sich die Kosten für eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung, also der zu zahlende Kostenvorschuss, wie folgt:

* Gegenstandswert der Angelegenheit
200.000,- EUR : 100 % x 30 % = 60.000,- EUR Gegenstandswert

* Voraussichtlich benötigte Arbeitszeit
Da es sich um eine nicht ganz einfache Lärmangelegenheit handelt, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befindet, und einiges an Sachverhalt zu würdigen ist, wird im Rahmen der Erstberatung eine Arbeitszeit von 2 1/2 Stunden pauschal veranschlagt.

* Berechnung der Erstberatungsvergütung
Bei einer Beratungszeit von pauschal 2 1/2 Stunden ergibt sich in Ansehung des Gegenstandswertes in Höhe von 60.000,- EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 287,50 EUR (= 2 1/2 Stunden x 115,- EUR/Stunde) netto.

Die Abrechnung sieht dann insgesamt wie folgt aus:

287,50 EUR Online-Beratung 2 1/2 Stunden pauschal
   0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
-----------------------------------------------------------
288,35 EUR Zwischensumme
  54,78 EUR 19 % Umsatzsteuer
-----------------------------------------------------------
343,13 EUR Kosten der Online-Erstberatung
===========================

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Beispiel 5  - Arbeitsvertrag/Haftungsfragen/Arbeitszeit -

* Sachverhaltsbeispiel
Sie wollen sich beruflich verändern und haben eine qualifiziertere Tätigkeit in leitender Stellung in Aussicht. In dem Ihnen zur Unterschrift vorgelegten Arbeitsvertrag gibt es Unklarheiten in Bezug auf Ihre Stellung im Unternehmen bezüglich der von Ihnen dort zu tragenden Verantwortung, insbesondere darüber, ob Sie arbeitsrechtlich als leitende(r) Angestellte(r) anzusehen sind. Die Regelung bezüglich der Arbeitszeit scheint nicht angemessen zu sein. Ihr Einstiegsgehalt soll 4.500,- EUR brutto pro Monat betragen.

Da es sich um eine nicht ganz einfache arbeitsrechtliche Angelegenheit handelt, in der auch haftungsrechtliche Gesichtspunkte (Abschluss einer D & O Versicherung) eine Rolle spielen und einiges an Sachverhalt zu würdigen ist, wird eine Arbeitszeit von 3 Stunden pauschal veranschlagt.

* Gegenstandswert der Angelegenheit
Der Gegenstandswert wird in Höhe von drei Monatsgehältern vereinbart.

* Berechnung der Erstberatungsverütung
Es berechnen sich die Kosten für eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung, also der zu zahlende Kostenvorschuss, wie folgt:

4.500,- EUR/Monat x 3 Monate = 13.500,- EUR Gegenstandswert

Bei einer Beratungszeit von pauschal 3 Stunden ergibt sich in Ansehung des Gegenstandswertes in Höhe von 13.500,- EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 210,- EUR (= 3 Stunden x 70,- EUR/Stunde) netto.

Die Abrechnung sieht dann insgesamt wie folgt aus:

210,-   EUR Online-Beratung 3 Stunden pauschal
   0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
-----------------------------------------------------------
210,85 EUR Zwischensumme
  40,06 EUR 19 % Umsatzsteuer
-----------------------------------------------------------
250,91 EUR Kosten der Online-Erstberatung
===========================

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Beispiel 6  - Sportstudiovertrag (Beendigung) -
Sportstudio * Fitnessclub * Fitnessstudio
Fitness-Center * Sport Gym

* Sachverhaltsbeispiel
Sie wollen sich beruflich verändern (mit Ortswechsel) und planen deswegen die Kündigung Ihres mit einem Sportstudio geschlossenen Vertrages. Für die Benutzung der Einrichtungen des Sportstudios ist von Ihnen ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30,- EUR pro Woche zu zahlen. Bezüglich der geplanten Kündigung bitten Sie um eine Online-Erstberatung.

Sie wollen zusätzlich zur Beratung die Erstellung des Entwurfs eines bezüglich der Kündigung an das Sportstudio zu richtenden Schreibens haben.

Im obigen Beispiel berechnen sich die Kosten für eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung sowie der Entwurf eines Schreibens wie folgt:

* Gegenstandswert der Angelegenheit
Da es um den Bestand des Sportstudiovertrages geht, wird hier für die Berechnung des Gegenstandswertes der Jahresbeitrag herangezogen. Da pro Woche ein Beitrag in Höhe von 30,- EUR zu zahlen wäre, und ein Jahr 52 Wochen umfasst, errechnet sich der Gegenstandswert wie folgt:

30,- EUR/Woche x 52 Wochen = 1.560,- EUR Gegenstandswert

* Voraussichtlich benötigte Arbeitszeit
Einfach gelagerte rechtliche Angelegenheiten bezüglich einer Angelegenheit, die die Beendigung eines Sportstudiovertrages betreffen, erfordern in der Regel eine Arbeitszeit bis zu einer Stunde. Es handelt sich hier beispielsweise um eine solche Angelegenheit mit einem schnell überschaubaren Sachverhalt, die sich im Anfangsstadium befindet. Es wird daher von etwa einer Stunde Arbeitszeit ausgegangen.

* Berechnung der Erstberatungsvergütung
Bei einer Beratungszeit von pauschal einer Stunde ergibt sich in Ansehung eines Gegenstandswertes in Höhe von 1.560,- EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 40,- EUR netto.

* Berechnung der Vergütung für den Entwurf (Schreiben)
Entwurf eines Schreibens, das für den Situationszweck zum Einsatz gebracht werden kann. Bei einer Zeit von einer 3/4 Stunde für den Entwurf des Schreibens ergibt sich bei einem Stundensatz von 40,- EUR eine Vergütung von 30,- EUR.

* Gesamtberechnung der Kosten der Beratung und des
   Entwurfs


Die Gesamtabrechnung sieht wie folgt aus:

40,-   EUR Online-Beratung eine Stunde pauschal
30,-   EUR für den Entwurf des Situationsschreibens
         (eine 3/4 Stunde pauschal)
  0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
---------------------------------------------------------
70,85 EUR Zwischensumme
13,46 EUR 19 % Umsatzsteuer
---------------------------------------------------------
84,31 EUR Kosten der Online-Erstberatung und des Entwurfs
======================================

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RECHTSANWALTSBÜRO  FRIEDRICH  RAMM
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Wieviel Arbeitszeit ist für die Erstberatung
im Wege der Online-Beratung erforderlich?

* Ganz einfach gelagerte rechtliche Angelegenheiten erfordern
   in der Regel eine Arbeitszeit bis zu 1/2 Stunde.
* Einfach gelagerte rechtliche Angelegenheiten erfordern in
   der Regel eine Arbeitszeit bis zu 1 Stunde.
* Angelegenheiten, die etwas schwieriger und umfangreicher
   sind, benötigen in der Regel eine Arbeitszeit bis zu
   2 Stunden.
* Angelegenheiten, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium
   befinden (oft mit mehreren Rechtsproblemen), erfordern
   in der Regel eine Arbeitszeit bis zu 3 Stunden.
* Angelegenheiten, die sich in einem weit fortgeschrittenen
   Stadium befinden, und bei denen trotzdem zunächst eine
   Erstberatung durchgeführt werden soll, benötigen eine
   Arbeitszeit, die im Regelfall deutlich über mehr als
   4 Stunden liegen wird. Je nach Umfang und Schwierigkeit
   können hier ohne weiteres bis zu 8 Arbeitsstunden oder
   auch mehr für die Bearbeitung der Angelegenheit
   erforderlich sein, so zum Beispiel, wenn ein mehr
   als 10 Seiten umfassendes Beratungsschreiben in
   einer Lärmangelegenheit (Hier: eine durch mehrere Lärm-
   quellen belastete Eigentumswohnung) zu fertigen ist.
RECHTSANWALTSBÜRO  FRIEDRICH  RAMM
Erstberatung * Zweitberatung * Projektberatung
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E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de
Warum die Online-Beratung nutzen?

Die Online-Beratung, also hier die Rechtsberatung per E-Mail, hat den großen Vorteil, dass sie nicht an Öffnungszeiten gebunden ist. Der vielleicht größte Vorteil ist es, dass Sie diese zu Hause, in der Firma, im Urlaub oder sonst wo auch immer über das Internet erhalten können. Die Online-Beratung ist also eine Komfort-Dienstleistung. Sie ersparen sich damit insbesondere Fahrtzeit und Wartezeit. Online-Beratung erleichtert Ihnen somit die Inanspruchnahme qualifizierter anwaltlicher Tätigkeit.

Mit der Nutzung der Online-Beratung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, das Ansteckungsrisiko durch den Coronavirus oder andere im Umlauf befindliche gefährliche Viren (z.B. Grippe, Norovirus, Masern) und sonstige gefährliche Krankheitserreger (z.B. Salmonellen, Tuberkulose, Typhus) zu minimieren, da Sie hierfür nicht aus dem Haus, Ihrer Werkstatt oder Ihrem Büro heraus müssen!

Die Online-Beratung eignet sich für private rechtliche Anliegen insbesondere der Verbraucher, Arbeitnehmer, Wohnungsmieter, Wohnungseigentümer, Tierhalter, Versicherungsnehmer, Straßenverkehrsteilnehmer (Fahrer von Kraftfahrzeugen, Radfahrer, Fußgänger) und Sportler (Freizeit- und Berufssportler) sowie den Bereich Freizeitschifffahrt.

Die spezielle Beratung eignet sich aber auch für viele Rechtsprobleme des geschäftlichen Lebens zum Beispiel in den Bereichen Wohnungs- und Grundeigentum, Gewerbe, Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie, Beherbergung, Tourismus, Sportvereine sowie andere Vereine, Straßenverkehr und Schifffahrt.

Holen Sie ein Beratungsangebot ein! Das Beratungsangebot für eine Online-Beratung ist für Sie kostenlos. Erst mit der Zahlung des Kostenvorschusses, der mit dem Beratungsangebot von Ihnen erbeten wird, kommt der Vertrag über eine Online-Beratung zustande. Sie zahlen bitte nur dann, wenn Ihnen das Beratungsangebot zusagt. Sie haben damit also die volle Kostenkontrolle.

Rechtsschutzversicherung
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1. An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit
können Sie sich wegen einer Online-Beratung an
das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm wenden?


Die Online-Beratung, also hier die Rechtsberatung per E-Mail, hat den großen Vorteil, dass sie nicht an Öffnungszeiten gebunden ist. Nutzen Sie diesen Vorteil, indem Sie sich auch am Wochenende oder an einem Feiertag an das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm wenden.

Wenn Sie das tun, haben Sie den zeitlichen Vorteil, dass dann gleich am nächsten Arbeitstag (dies wird in der Regel der nächste Werktag sein) Ihre Beratungsangelegenheit sofort in den Arbeitsgang des Rechtsanwaltsbüros eingebunden werden kann und Ihnen somit baldmöglichst ein Beratungsangebot per E-Mail übersandt werden wird.

Das Beratungsangebot ist für Sie kostenlos. Sie bezahlen die Ihnen in dem Angebot mitgeteilte Beratungsvergütung bitte nur dann, wenn Ihnen das Ganze zusagt. Sie haben damit die volle Kostenkontrolle, weil der Vertrag über eine Online-Erstberatung erst mit der Zahlung entsteht!

Selbstverständlich können Sie sich rund um die Uhr, also auch nachts, per E-Mail mit dem Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
in Verbindung setzen!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen der Durchführung von Jahresabschlussarbeiten, der Feiertage und wegen Urlaubs
in der Zeit vom 18. Dezember 2023
bis einschließlich des 2. Januars 2024

keine Beratungsanfragen durch das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm zur Bearbeitung angenommen werden!

2. Vorbeugende Rechtsberatung

Wenn Sie erkennen, dass demnächst ein rechtliches Problem auf Sie zukommen könnte, das sie voraussichtlich nicht alleine lösen können, sollten Sie ernsthaft in Erwägung ziehen, sich online rechtlich beraten zu lassen. Es würde dann hier ein Fall der vorbeugenden Rechtsberatung vorliegen. Eine Beratung zu diesem Zeitpunkt wäre in der Regel mit deutlich weniger Kosten verbunden, da sich noch nicht viel an Sachverhalt ergeben hat, der erfasst und juristisch aufgearbeitet werden müsste.

3. Die Sache befindet sich noch im Anfangsstadium

Befindet sich eine rechtsproblematische Sache noch im Anfangsstadium, sollten Sie nicht warten, bis ein Leidensdruck eintritt, sondern sich sofort online beraten lassen, um sich
über die Rechte, die man hat und ausüben könnte, im Klaren
zu werden.

4. Schon etwas fortgeschrittene Angelegenheit

Ist die Angelegenheit schon etwas fortgeschritten, sollten Sie nicht glauben, die Sache vielleicht aussitzen zu können und nicht darauf warten, bis der Leidensdruck weh tut (Magenschmerzen, schlaflose Nächte, Depressionen), um sich erst dann einem rechtskundigen Fachmann anzuvertrauen, sondern unverzüglich handeln, um sich online anwaltlich beraten zu lassen.

5. Sache im weit fortgeschrittenen Stadium

Befindet sich eine Angelegenheit in einem weit fortgeschrittenen Stadium, ist es oft nicht nur ein rechtliches Problem, sondern es bestehen dann unter Umständen mehrere Rechtsprobleme, mit denen Sie konfrontiert sind. Auch in so einem Fall kann eine Online-Beratung durchaus etwas bringen. Allerdings ist hier natürlicherweise der Zeitaufwand, und die sonstige Mühe, die in einem solchen Fall aufgewendet werden muss, erheblich höher, weil eine größere Menge an Sachverhalt, der durch das fortgeschrittene Stadium entstanden ist, zu erfassen ist und oft mehrere Problemstellungen juristisch zu prüfen sind.

6. Fälle, bei denen eine Frist läuft

Wenn Sie eine Online-Beratung im Falle dessen, dass eine kurze Frist zu beachten ist, haben wollen, müssen Sie unverzüglich reagieren. Kurze Fristen sind zum Beispiel Klage-, Klageerwiderungs-, Einspruchs- oder Widerspruchsfristen. Und nichts läuft so schnell ab, wie kurze Fristen. Lassen Sie die Sache deshalb keinesfalls tagelang liegen, sondern
melden Sie sich sofort
per E-Mail bei der Online-Beratung des Rechtsanwaltsbüros Friedrich Ramm!

Fälle, in denen baldiger Fristablauf droht (zum Beispiel: die Verjährung tritt demnächst ein) sind für eine Online-Beratung
nicht geeignet!
Hier müssen Sie durch eine sofortige Kontaktaufnahme (Telefon, Fax, E-Mail) sofort anwaltlich klären lassen, was in dieser äußerst eiligen Sache zu tun ist!
RECHTSANWALTSBÜRO  FRIEDRICH  RAMM
Erstberatung * Zweitberatung * Projektberatung
   Online-Beratung   
E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de
Info Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können je nach Ausgestaltung des mit der Rechtsschutzversicherung geschlossenen Versicherungsvertrages unter anderem zum Beispiel folgende Rechtsgebiete in den Versicherungsschutz einbezogen sein: Arbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht (Grundstück), Reiserecht, Sportstudiovertragsrecht und sonstiges Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht und Schadensrecht.

Gerne nimmt das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm für Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu Ihrer Rechtsschutz-
versicherung auf und klärt, ob und inwieweit die Versicherung in Ihrem konkreten Fall die Kosten der Erstberatung übernimmt (sogenannte Kostendeckungsanfrage).

Lehnt die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ab, können Sie frei entscheiden, ob Sie eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung in Anspruch nehmen wollen oder nicht, denn ein Vertrag über die Durchführung einer Erstberatung ist erst dann in dem Moment mit dem Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm geschlossen, wenn der erbetene Kostenvorschuss gezahlt worden ist. Sie haben also auch in diesem Fall die volle Kostenkontrolle!

Beachten Sie bitte, dass in vielen Versicherungsverträgen ein sogenannter "Selbstbehalt" (auch als "Selbstbeteiligung" bezeichnet) enthalten ist (meistens 150,- EUR aber auch höher). Das heißt, dass die Versicherung überhaupt dann erst Kosten zu übernehmen braucht, welche über den Selbstbehalt liegen, falls sie eintrittspflichtig sein sollte. Die Kosten bis zur Höhe des Selbstbehaltes müssen Sie also selber tragen. Ob Sie einen solchen Selbstbehalt vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

Besteht nach den Versicherungsbedingungen keine Eintrittspflicht für die Rechtsschutzversicherung, so kann unter Umständen noch eine teilweise oder gar vollständige Kulanzregulierung in Betracht kommen. Dies kann in Fällen geschehen, wenn der Versicherungsnehmer mehrere Versicherungen bei der betreffenden Versicherungsgruppe unterhält, und wenn dieser die Rechtsschutzversicherung in den letzten Jahren entweder gar nicht oder nur in ganz geringfügigem Umfang in Anspruch genommen hat.

Selbst wenn die Voraussetzungen einer Kulanzregulierung vorliegen, bleibt es dem Ermessen der Versicherung vorbehalten, ob eine Kulanzzahlung erfolgt oder nicht. Sollte eine Kulanzzahlung erfolgen, so ist zu beachten, dass hierdurch kein Rechtsanspruch für die Zukunft erwächst. Die Versicherung kann also im Falle dessen, dass eine neue Kulanzsituation eintritt, frei entscheiden, ob sie eine Kulanzzahlung vornimmt oder nicht.
RECHTSANWALTSBÜRO  FRIEDRICH  RAMM
Erstberatung * Zweitberatung * Projektberatung
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Tipps für die Anfertigung von Kopien
1. Großstadt

Wenn Sie in einer Großstadt wohnen, haben Sie oft die Auswahl zwischen mehreren Copycentern, in denen Sie Fotokopien mit den dort vorhandenen Kopiergeräten anfertigen können. Wenn Sie nicht wissen, wo sich in der Stadt eine solche Kopiermöglich-
keit befindet, können Sie die Adresse oft im Internet unter Zuhilfenahme der Suchmaschine Google ermitteln. Wenn Sie zum Beispiel in Hannover wohnen, dann geben Sie in die Suchmaske von Google zum Beispiel folgende zwei Worte ein:

Copycenter Hannover

Beachten Sie bitte, dass zwar viele aber nicht alle solche Kopiermöglichkeiten unter dem Begriff "Copycenter" firmieren. So können zum Beispiel auch die Begriffe "Print & Copy Center", "PrintShop", "CopyShop", "KopierCenter", "Kopierladen", "Kopierdruck", "Druckcenter" usw. vorkommen.

2. Kleinstadt/Dorf

In Kleinstädten findet sich oft nur ein Copycenter, manchmal jedoch auch überhaupt keine solche Kopiermöglichkeit. Befindet sich in der Stadt eine Buchhandlung, was oft der Fall sein wird, so lohnt ein Telefonanruf mit der Anfrage, ob dort eine Kopiermöglichkeit in Form eines Kopiergerätes besteht. Sie können bei dem Gespräch auch gleich die Geschäftszeit der Buchhandlung miterfragen.

Eine weitere Kopiermöglichkeit kann durch kommunale Gemeindebüros (Stadt/Dorf) gegeben sein. Auch hier kann sich für Sie ein Anruf lohnen, um zu erfragen, ob dort ein Kopiergerät zur Benutzung durch die Allgemeinheit aufgestellt ist, wobei Sie gleich die Öffnungszeit des Büros miterfragen können.

3. Einkaufscenter/dm-Markt/Kirchengemeindebüros
    (Stadt/Gemeinde)Bibliotheken


3.1. Einkaufscenter

Eine Kopiermöglichkeit kann auch in Einkaufscentern bestehen, wenn dort zur Benutzung durch die Allgemeinheit zum Beispiel in Nähe des Eingangsbereiches ein Kopiergerät aufgestellt ist.

3.2. dm-Markt

Fast jeder dm-Markt hat einen Copyshop & Scanservice. Etwa 1.800 Filialen des dm-Marktes bieten die Möglichkeit, zu kopieren und zu scannen. Für weitere Information dazu: Hier klicken!

3.3. Kirchengemeindebüros

Wenn insbesondere in Ihrer Nähe sich ein Büro einer Kirchengemeinde befindet, sollten Sie es einmal hier versuchen, nach einer Kopiermöglichkeit zu fragen, denn oft befindet sich in einem solchen Büro ein Kopiergerät. Haben Sie Erfolg, so sollten Sie eine anständige Spende für soziale Zwecke leisten oder einen angemessenen Beitrag für die Kaffeekasse geben.

3.4. (Stadt/Gemeinde)Bibliotheken

Stadt- und Gemeindebibliotheken bieten in der Regel, die Möglichkeit, der Anfertigung von Kopien. Durch einen Anruf lassen sich Einzelheiten (ob zum Beispiel auch eine Scanmöglichkeit besteht) und Öffnungszeiten erfragen.

Zum Beispiel wird man auf der Serviceseite der Bibliothek der Hansestadt Stralsund über eine Kopiermöglichkeit informiert. Zur diesbezüglichen Information hier klicken!

4. Flachbettscanner

Muss man öfters etwas kopieren, kann sich unter Umständen die Anschaffung eines Scanners lohnen. Insbesondere auch dann, wenn man mit ihm PDF-Dateien anfertigen kann, die per E-Mail versandt werden können.

Ein Flachbettscanner ist ein Gerät, mit dem Dokumente, Fotos und andere Gegenstände gescannt werden können. Ein Flachbettscanner besteht aus einem Gehäuse, in dem horizontal eine Glasplatte befestigt ist. Auf diese wird das zu scannende Material aufgelegt und unter der Glasplatte, dem sogenannten Bett, fährt dann die Beleuchtungs- und Abtasteinheit durch, um auf diese Weise das Scannen zu absolvieren.

Ein Flachbettscanner kann nicht unabhängig von anderen (elektronischen) Geräten betrieben werden. So muss er an einem Computer angeschlossen werden. Sollen Kopien ausgedruckt werden, so geschieht dies mit einem hierzu geeigneten Drucker, der seinerseits mit dem Computer verbunden ist.

Ein Flachbettscanner kostete früher einiges. Im Laufe der Zeit sind aber die Preise gefallen. Viele Geräte sind bereits unter 100 Euro erhältlich, jedoch auch im Hochpreissegment finden sich zahlreiche Ausführungen.

5. Kopiergerät

Wenn Sie ein Gewerbe (z. B. ein Handwerk) betreiben oder als Freiberufler tätig sind oder auch privat einen größeren Bedarf an der Anfertigung von Kopien haben, kann die Anschaffung eines Kopiergerätes angezeigt sein.

Unter Kopieren versteht man die Vervielfältigung von analogen Dokumenten. Bei analogen Dokumenten handelt es sich um wirkliche Dokumente, wie zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Quittungen, Kassenbons, Fahrt- und Reisebelege, schriftliche Korrespondenz usw. in Papierform.

Bei modernen digitalen Druck- und Kopiersystemen stellt Kopieren eine Kombination aus scannen und drucken dar. Das analoge Dokument wird zunächst eingescannt und digitalisiert und sodann ausgedruckt.

Die Preise von Kopiergeräten schwanken erheblich, da einfache Geräte schon für um die 100 Euro zu bekommen sind, professionelle Geräte für hohe Kopiervolumen jedoch ein Vielfaches kosten. Wer professionell kopieren will, sollte bei der Anschaffung nicht sparen, denn man zahlt bei einem billigen Gerät möglicherweise drauf, wenn viel kopiert wird, weil Verbrauchsmaterialien wie Kopiertoner im Verhältnis zum Anschaffungspreis des Kopiergerätes teurer sind, als bei professionellen Kopiergeräten.

Die Anschaffung eines Kopiergerätes will also sorgfältig überlegt sein. Gut überlegt sollte auch sein, ob ein Schwarz/Weiß-Kopiergerät oder ein Farbkopiergerät angeschafft wird.
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Erstberatung * Zweitberatung * Projektberatung
   Online-Beratung   
E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de

Rechtshinweise für Verbraucher

I. Verbraucherbegriff

Verbraucher genießen einen besonderen Schutz, der durch die Gesetzgebung gesichert wird.

Nach § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist Verbraucher jede natürliche Person (also eine Privatperson), die ein Rechtsgeschäft (zum Beispiel einen Kauf oder ein Darlehen oder die Miete einer Wohnung oder die Beauftragung eines Rechtsanwalts) zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Deshalb kann nicht eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH, AG, KGaA) Verbraucher sein. Jedoch ist die häufig vorkommende BGB-Gesellschaft keine juristische Person und kann daher auch Verbraucher sein.

II. Hinweis auf Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher

Den Hinweis auf Ihr Widerrufsrecht, dem nachfolgend die Widerrufsbelehrung angegliedert ist, können Sie unter dem folgenden Link finden: Widerrufsrecht


III. ODR-Verordnung (gilt auch für die hier angebotene
     Online-Beratung)

Seit dem 09.01.2016 gilt die sogenannte ODR-Verordnung [Verordnung (EU) Nr. 524/2013]. Diese bezieht sich auf die Einrichtung einer europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen.

Die OS-Plattform wird von der Europäischen Kommission verwaltet und dient dazu, Streitigkeiten bei Online-Käufen vollständig online abzuwickeln und beizulegen. Zu diesem Zweck steht auf der OS-Plattform ein elektronisches Beschwerdeformular zur Verfügung. Nach Einreichung der Beschwerde wird der Unternehmer über den Eingang der Beschwerde informiert. Anschließend vereinbaren der Verbraucher und der Unternehmer, von welcher nationalen Einrichtung der alternativen Streitbeilegung die Streitigkeit bearbeitet werden soll.

Der ausgewählten Streitbeilegungsstelle werden daraufhin die Einzelheiten der Streitigkeit zur Bearbeitung, Lösungsfindung und Schließung der Beschwerde übermittelt. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link zu finden: OS-Plattform


IV. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wurde eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und deren Auftraggebern (Mandanten) eingerichtet. Die Stelle führt den Namen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" und hat ihren Sitz in Berlin.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Sie vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt.

Die Adresse und sonstige Daten der Schlichtungsstelle lauten:
Rauchstraße 26, 10787 Berlin.
Fon: (030) 284 44 17-0
Fax: (030) 284 44 17-12
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Homepage: Hier klicken!

Es besteht keine Verpflichtung für Rechtsanwalt Friedrich Ramm, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Hiervon wird Gebrauch gemacht.


IV. Datenschutzerklärung

Für Sie als Besucher(in) der Homepage des Rechtsanwaltsbüros Friedrich Ramm, sowie als Mandant beziehungsweise Mandantin besteht ein umfangreicher Datenschutz. Zur betreffenden Datenschutzerklärung: Hier klicken!


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Erstberatung * Zweitberatung * Projektberatung
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E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de

*  Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm  *
Rechtsgebiete, bezüglich derer
eine Online-Beratung erfolgen kann!

Immissionsschutzrecht
(insbesondere Lärmrecht)
Strafrecht
- Strafverteidigung -
Ordnungswidrigkeiten
- Verteidigung -


Zeithonorar
(gestaffelt nach Gegenstandswert)
Vergütungsliste A
für die Erstberatung
Hier klicken!
Zeithonorar
(gestaffelt nach Gegenstandswert)
Vergütungsliste B
für Beratung und Vertretung
sowie sonstige auftragsbezogene
Tätigkeiten des Rechtsanwalts
Hier klicken!
  RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer/Ostfriesland  

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Kanzleistandort: 26789 Leer * Schwarzer Weg 5
Fon (0491) 7 11 22 * Mobil (0152) 58 44 77 39
E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de
Ostfriesland - Niedersachsen - Deutschland
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Komm bald wieder!!!


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