RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer/Ostfriesland    
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Mobil (0152) 58 44 77 39  *  Fon (0491) 7 11 22  *  E-Mail rab-friedrich-ramm@online.de
Vergütungsliste E
des Rechtsanwaltsbüros Friedrich Ramm
Vergütung in Bußgeldsachen
(Verkehrs- und sonstige Bußgeldsachen)
- Möglichkeit der Vereinbarung einer Zahlung in Raten -
Weitere Information zum Thema "Zeithonorar"
sowie zur Möglichkeit der Ratenzahlung: Hier klicken!

Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM berechnet
für die persönliche Tätigkeit des Rechtsanwalts
in Verkehrs- und sonstigen Bußgeldsachen folgende Vergütungen:
1. Vergütung in Verkehrs-Bußgeldsachen
Art der Verkehrs-Bußgeldsache
(nach ihrer Bedeutung gestaffelt)
Vergütung zusammengesetzt
aus Grundhonorar und Zusatzhonorar
Einfache Verkehrs-Bußgeldsache
Grundhonorar 90,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 50,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Verkehrs-Bußgeldsache
mit Fahrverbot
Grundhonorar 110,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 100,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Verkehrs-Bußgeldsache
mit Entzug der Fahrerlaubnis
Grundhonorar 140,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 150,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Minutengenaue Abrechnung des Zeithonorars
Die Vergütung (zusammengesetzt aus Grundhonorar und Zusatzhonorar)
versteht sich zuzüglich der Auslagen wie Umsatzsteuer, Postgebühren, Fahrtkosten usw.
Schriftliche Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung)
- Möglichkeit der Vereinbarung einer Zahlung in Raten -
Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in gerichtlichen Verfahren
sind mindestens die gesetzlichen Gebühren nach den Vorschriften
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu zahlen, wenn diese
höher als die vereinbarte Vergütung sind. Hinzu kommt die Zahlung der Auslagen.
2. Vergütung in sonstigen Bußgeldsachen
Art der sonstigen Bußgeldsache
(nach ihrer Bedeutung gestaffelt)
Vergütung zusammengesetzt
aus Grundhonorar und Zusatzhonorar
Bußgeldsache mit Bußgeld
bis zu 5.000,- EUR
Grundhonorar 90,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 50,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Bußgeldsache mit Bußgeld
von 5.000,01 bis zu 10.000,- EUR
Grundhonorar 100,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 75,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Bußgeldsache mit Bußgeld
von 10.000,01 bis zu 30.000,- EUR
Grundhonorar 110,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 100,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Bußgeldsache mit Bußgeld
von 30.000,01 bis zu 50.000,- EUR
Grundhonorar 120,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 125,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Bußgeldsache mit Bußgeld
von 50.000,01 bis zu 75.000,- EUR
Grundhonorar 130,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 150,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Bußgeldsache mit Bußgeld
von 75.000,01 bis zu 100.000,- EUR
Grundhonorar 140,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 175,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Bußgeldsache mit Bußgeld
von 100.000,01 bis zu 125.000,- EUR
Grundhonorar 150,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 200,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Bußgeldsache mit Bußgeld
von 125.000,01 bis zu 150.000,- EUR
Grundhonorar 160,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 225,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Bußgeldsache mit Bußgeld
von 150.000,01 bis zu 200.000,- EUR
Grundhonorar 170,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 250,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Bußgeldsache mit Bußgeld
von 200.000,01 bis zu 250.000,- EUR
Grundhonorar 180,- EUR pro Stunde (Zeithonorar)
Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 275,- EUR
für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins
Minutengenaue Abrechnung des Zeithonorars
Die Vergütung (zusammengesetzt aus Grundhonorar und Zusatzhonorar)
versteht sich zuzüglich der Auslagen wie Umsatzsteuer, Postgebühren, Fahrtkosten usw.
Schriftliche Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung)
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sind mindestens die gesetzlichen Gebühren nach den Vorschriften
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höher als die vereinbarte Vergütung sind. Hinzu kommt die Zahlung der Auslagen.

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Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: Montag bis Freitag 8.30 - 17.00 Uhr
Besprechungen sind auch abends und am Wochenende möglich
(speziell für Berufstätige und Geschäftsleute).

Rechtsanwalt Friedrich Ramm betreut Sie im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handwerksrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten!  Anfahrts/Wegbeschreibung  Rechtsanwalt Friedrich Ramm verteidigt Sie in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen!
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Kanzleistandort: 26789 Leer * Schwarzer Weg 5
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Komm bald wieder!!!



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(Bearbeitungsstand der Vergütungsliste E: 11/2022)
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