Vergütungsliste E
des Rechtsanwaltsbüros Friedrich Ramm
Vergütung in Bußgeldsachen
(Verkehrs- und sonstige Bußgeldsachen)
- Möglichkeit der Vereinbarung einer Zahlung in Raten -
Weitere Information zum Thema "Zeithonorar"
sowie zur Möglichkeit der Ratenzahlung: Hier klicken!
|
|
Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM berechnet
für die persönliche Tätigkeit des Rechtsanwalts
in Verkehrs- und sonstigen Bußgeldsachen folgende Vergütungen:
|
1. Vergütung in Verkehrs-Bußgeldsachen
|
Art der Verkehrs-Bußgeldsache (nach ihrer Bedeutung gestaffelt) |
Vergütung zusammengesetzt aus Grundhonorar und Zusatzhonorar |
Einfache Verkehrs-Bußgeldsache |
Grundhonorar 90,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 50,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Verkehrs-Bußgeldsache mit Fahrverbot |
Grundhonorar 110,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 100,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Verkehrs-Bußgeldsache mit Entzug der Fahrerlaubnis |
Grundhonorar 140,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 150,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Minutengenaue Abrechnung des Zeithonorars
|
Die Vergütung (zusammengesetzt aus Grundhonorar und Zusatzhonorar)
versteht sich zuzüglich der Auslagen wie Umsatzsteuer, Postgebühren, Fahrtkosten usw.
|
Schriftliche Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung)
- Möglichkeit der Vereinbarung einer Zahlung in Raten - |
Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in gerichtlichen Verfahren
sind mindestens die gesetzlichen Gebühren nach den Vorschriften
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu zahlen, wenn diese
höher als die vereinbarte Vergütung sind. Hinzu kommt die Zahlung der Auslagen.
|
2. Vergütung in sonstigen Bußgeldsachen
|
Art der sonstigen Bußgeldsache (nach ihrer Bedeutung gestaffelt) |
Vergütung zusammengesetzt aus Grundhonorar und Zusatzhonorar |
Bußgeldsache mit Bußgeld bis zu 5.000,- EUR |
Grundhonorar 90,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 50,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Bußgeldsache mit Bußgeld von 5.000,01 bis zu 10.000,- EUR |
Grundhonorar 100,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 75,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Bußgeldsache mit Bußgeld von 10.000,01 bis zu 30.000,- EUR |
Grundhonorar 110,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 100,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Bußgeldsache mit Bußgeld von 30.000,01 bis zu 50.000,- EUR |
Grundhonorar 120,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 125,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Bußgeldsache mit Bußgeld von 50.000,01 bis zu 75.000,- EUR |
Grundhonorar 130,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 150,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Bußgeldsache mit Bußgeld von 75.000,01 bis zu 100.000,- EUR |
Grundhonorar 140,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 175,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Bußgeldsache mit Bußgeld von 100.000,01 bis zu 125.000,- EUR |
Grundhonorar 150,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 200,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Bußgeldsache mit Bußgeld von 125.000,01 bis zu 150.000,- EUR |
Grundhonorar 160,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 225,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Bußgeldsache mit Bußgeld von 150.000,01 bis zu 200.000,- EUR |
Grundhonorar 170,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 250,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Bußgeldsache mit Bußgeld von 200.000,01 bis zu 250.000,- EUR |
Grundhonorar 180,- EUR pro Stunde (Zeithonorar) Pauschales Zusatzhonorar in Höhe von 275,- EUR für die Wahrnehmung je eines Gerichtstermins |
Minutengenaue Abrechnung des Zeithonorars
|
Die Vergütung (zusammengesetzt aus Grundhonorar und Zusatzhonorar)
versteht sich zuzüglich der Auslagen wie Umsatzsteuer, Postgebühren, Fahrtkosten usw.
|
Schriftliche Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung)
- Möglichkeit der Vereinbarung einer Zahlung in Raten - |
Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in gerichtlichen Verfahren
sind mindestens die gesetzlichen Gebühren nach den Vorschriften
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu zahlen, wenn diese
höher als die vereinbarte Vergütung sind. Hinzu kommt die Zahlung der Auslagen.
|
|
|
Nottelefon: (0152) 58 44 77 39 (für Gespräche außerhalb der üblichen Geschäftszeiten)
|
Informationen zu den Rechts- und Tätigkeitsgebieten sind über die grünen Buttons anklickbar!
|
Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: Montag bis Freitag 8.30 - 17.00 Uhr
Besprechungen sind auch abends und am Wochenende möglich
(speziell für Berufstätige und Geschäftsleute).
|