RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer/Ostfriesland
Mobil (0152) 58 44 77 39  *  Fon (0491) 7 11 22  *  E-Mail rab-friedrich-ramm@online.de
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Vertragsrecht    Arbeitsrecht    Handelsrecht    Unternehmensrecht    Gewerberecht
Handwerksrecht  Schadensersatzrecht  Versicherungsrecht  Straßenverkehrsrecht
Sportrecht    Schulrecht    Tierrecht      Mietrecht      Wohnungseigentumsrecht     
Strafverteidigung      Immissionsschutzrecht (z.B. das Thema "Lärm")      Reiserecht


       


Gewerberecht
und Handwerksrecht




* Gewerberecht *
* Industrie- und Handelskammer (IHK)
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die
Industrie- und Handelskammer Behördenstatus.

Zum Thema Behördenärger: Hier klicken!
* Industriebetriebe
* Gewerbebetriebe mit handwerks-
ähnlicher Ausrichtung

* Gewerbeerlaubnis  -  Entzug der Erlaubnis
* Reisegewerbekarte
(Erteilung bzw. Versagung)
* Ärger im Bereich der Portale eBay, Blauarbeit,
My Hammer und anderer Portale

bezüglich der dort angebotenen Dienstleistungen
und sonstigen Arbeit (Einhaltung der
werbungsrechtlichen und sonstigen
Bestimmungen)
* Berufsbildung und Ausbildung
im industriellen und sonstigen
gewerblichen Bereich
* Bußgeldverfahren
(IHK, Gewerbeaufsicht)
* Untersagungsverfügung  -  Schließungsverfügung:
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
oder Steuerschulden
     Juristische Betreuung von Betrieben     
Gewerbe  &  Handwerk
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Erstberatung    *    Zweitberatung    *    Projektberatung
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* Handwerksrecht *
* Handwerkskammer (Handwerksaufsicht)
- Zulassungspflichtiges Handwerk (Meister)
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Berufsbildung und Ausbildung im Handwerk
- Gesellenprüfung
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts
hat die Handwerkskammer Behördenstatus.

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* Meisterprüfung
Teil 1: Fachpraktische Prüfung
Teil 2: Fachtheoretische Prüfung
Teil 3: Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung
Teil 4: Arbeitspädagogische Prüfung nach
Ausbilder-Eignungsverordnung
* Eröffnung eines eigenen Handwerksbetriebes
durch qualifizierte Gesellen
(sogenannte Altgesellenregelung)
* Bewerbung der betrieblichen Tätigkeit
- Meisterbetrieb: Werbung mit der
betreffenden handwerklichen Tätigkeit
- Gewerbebetrieb mit handwerksähnlicher Ausrichtung:
Die Werbung darf zum Beispiel nicht den Eindruck
erwecken, dass es sich um einen Meisterbetrieb handelt.
* Ärger im Bereich der Portale eBay, Blauarbeit,
My Hammer und anderer Portale

bezüglich der dort angebotenen Dienstleistungen
und sonstigen Arbeit (Einhaltung der
werbungsrechtlichen und sonstigen
Bestimmungen)
* Arbeiten und Rechnungsführung
- Kostenvoranschlag
- kostenloser Voranschlag
- Überschreitung des Voranschlages
- Mangelhaft oder überhaupt nicht
  durchgeführte Arbeiten
- überflüssige Arbeiten
- Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen (VOB)
- verjährte Forderung
* Reisegewerbekarte
(Erteilung bzw. Versagung)
* Mitgliedschaft
Innungen, Innungsverbände
und Kreishandwerkerschaften
* Bußgeldverfahren
(Handwerkskammer, Gewerbeaufsicht)
* Untersagung des Betriebes

Das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm ist
sowohl regional als auch bundesweit tätig!

Es ist somit egal, ob Sie auf einem Dorf, in einer Kleinstadt
oder einer Großstadt Ihr Zuhause oder Ihre Arbeit haben oder
dort einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen.
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM
Internet-Beiträge zum Arbeitsrecht
1. Arbeitsrecht-Info
Arbeitsrecht: Allgemeine Informationen
2. Unpünktlichkeit
Beitrag 3: Häufigen Zuspätkommern und Pausenüberziehern darf gekündigt werden
3. Geheimnisschutz
Beitrag 7: Geheimnisverrat und Betriebsspionage
4. Wegerisiko
Beitrag 18: Das Wegerisiko des Arbeitnehmers
5. Arbeitsrecht in der "5. Jahreszeit"
Arbeitsrecht - Karneval  *  Fastnacht  *  Fasching

Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
- Regionale und bundesweite Tätigkeit -
*  Juristische Betriebsbetreuung  *
Gewerbe  &  Handwerk

RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie auch wirtschaftlich engagierten Privatpersonen auf ihre Bedürfnisse gefasste juristische Betreuungsverträge auf der Basis eines angemessenen Zeithonorars an.

Warum ein Betreuungsvertrag für den rechtlichen Bereich?

Kleinere Unternehmen, die sich eine eigene Rechtsabteilung nicht leisten können sowie wirtschaftlich besonders engagierte Privatpersonen, sind in der Praxis darauf angewiesen, eine regelmäßige rechtliche Beratung und außergerichtliche Wahrnehmung ihrer Rechte zu erhalten. Dies kann im Rahmen eines Betreuungsvertrages für den rechtlichen Bereich geschehen.

Der Betreuungsvertrag mit RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM gibt Ihnen die Möglichkeit, auf einfache und schnelle Weise qualifizierte anwaltliche Fachkenntnisse zu einem festen und günstigen Honorarstundensatz in Anspruch zu nehmen.

Der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens bringt es immer mal wieder mit sich, dass es Schwierigkeiten mit Lieferanten und Kunden geben kann. Rund um einen Miet- oder Pachtvertrag oder im Bereich eines Grundstücks können ebenfalls Probleme auftreten.

Des weiteren kann es Probleme mit Behörden (Behördenärger) geben, die auf die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften bestehen. Auch der Versicherungsschutz kann problematisch sein, wenn er Risiken, die für das Unternehmen gefährlich werden können, entweder nicht oder nur unzureichend abdeckt.

Die Anstellung von Personal will in jeder Hinsicht gut überlegt sein. Der Betriebserfolg hängt auch und gerade von einem qualifizierten und motivierten Personal ab. Bezüglich dessen ist auch hier eine juristische Betreuung Ihres Betriebes sinnvoll und immer mal wieder nötig.

Durch den Betreuungsvertrag haben Sie einen festen anwaltlichen Ansprechpartner, um rechtliche Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen oder rechtliche Probleme zu lösen oder diese abzumildern.

Im Rahmen des Betreuungsvertrages erhalten Sie, je nach der mit Ihnen getroffenen konkreten Vereinbarung, eine laufende rechtliche Betreuung für Ihr Unternehmen.
Weitere Informationen zur juristischen Betriebsbetreuung
können Sie gerne per E-Mail  rab-friedrich-ramm@online.de  anfordern!

*  Inkasso und Forderungsmanagement  *

Wenn sich die Zahlungsmoral von Kunden verschlechtert,
sind davon insbesondere kleinere Betriebe (zum Beispiel Handwerker, Händler, Hotels, Pensionen, Fahrschulen und Sportstudios) sowie Freiberufler wie Ärzte, Architekten und Ingenieure betroffen.
Hier kann ein konsequentes Forderungsmanagement, sowie ein strikt schuldnerverfolgendes Inkasso helfen, Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM kann Ihnen hierbei erfolgsorientiert durch Beratung beim Forderungsmanagement sowie der Durchführung des Inkassos Hilfestellung leisten!

Zu den diesbezüglichen Inkassobedingungen: Hier klicken!
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Tierrecht
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Tierhaftung - Hund
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Ärger  mit  Wölfen
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     Online-Beratung     
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* Reiserecht * Sportrecht (Fußball- u. Radsport, Sportstudio) *
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* Tierrecht * Mietrecht * Wohnungseigentumsrecht *
* Strafverteidigung * Bußgeldsachen-Verteidigung *

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Zeithonorar
(gestaffelt nach Gegenstandswert)
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sowie sonstige auftragsbezogene
Tätigkeit des Rechtsanwalts
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* Rechtsberatung *     Rechtsanwalt     * Rechtsdurchsetzung *
*  Beratung hier im Büro oder vor Ort  *  Online-Beratung  *  Telefon-Beratung  *

Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: Montag bis Freitag 8.30 - 17.00 Uhr
Besprechungen sind auch abends und am Wochenende möglich
(speziell für Berufstätige und Geschäftsleute).

Rechtsanwalt Friedrich Ramm betreut Sie im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handwerksrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten!  Anfahrts/Wegbeschreibung  Rechtsanwalt Friedrich Ramm verteidigt Sie in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen!
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Kanzleistandort: 26789 Leer * Schwarzer Weg 5
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Ostfriesland - Niedersachsen - Deutschland
- Regionale und bundesweite Tätigkeit -


Komm bald wieder!!!


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Achim bei Bremen, Ahrensburg, Aschaffenburg, Augsburg, Augustfehn, Aurich. Bad Oldesloe, Bad Zwischenahn, Baltrum, Bamberg, Brake (Unterweser), Berne (Unterweser), Bersenbrück, Bielefeld, Bochum, Bockhorn, Borkum, Brake, Bramsche, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Bremervörde, Brinkum bei Bremen, Brunsbüttel. Celle, Cuxhaven. Darmstadt, Dieburg, Diepholz, Delmenhorst, Dörpen, Dortmund, Düren, Düsseldorf.
Eckernförde, Elmshorn, Elsfleth, Emden, Emsdetten, Esens, Essen, Eutin. Flensburg, Frankfurt (Main), Fürth. Ganderkesee, Geesthacht, Grafschaft Bentheim, Greven. Hamburg, Hanau, Harburg, Hameln, Hannover, Haren, Heide, Heidelberg, Herford, Herne, Hildesheim, Homburg, Hude, Husum.
Idar-Oberstein, Ingolstadt, Itzehoe. Jever, Juist, Jülich. Kaltenkirchen, Kassel, Kiel, Koeln, Koblenz, Konstanz.
Landau, Langeoog, Lathen, Leer, Lehrte, Lemwerder bei Bremen, Lingen, Lübeck, Ludwigshafen (Rhein). Mainz, Mannheim, Melle, Meppen, Merzig, Mölln, München, Münster.
Neumünster, Neunkirchen, Neustadt (Weinstraße), Neuss, Nienburg, Norden, Nordenham, Norderney, Norderstedt, Nordhorn, Nürnberg. Oldenburg, Osnabrück, Osterholz-Scharmbek, Otterberg bei Bremen, Otterndorf (Unterelbe), Oldenburg in Holstein, Oyten bei Bremen. Paderborn, Papenburg, Passau, Peine, Pinneberg, Plön.
Rastede, Ratzeburg, Reinbek - Glinde, Regensburg, Rendsburg, Rheine, Ritterhude bei Bremen, Rüsselsheim. Saarbrücken, Saarlouis, Salzbergen, Schleswig, Schortens, Schweinfurt, Siegen, Speyer, Spiekeroog, St. Ingbert, St. Wendel, Stade. Tönning.
Ulm. Varel, Vechta, Verden, Völklingen. Wangerooge, Wedel, Weener, Westerland (Insel Sylt), Westerstede, Weyhe bei Bremen, Wiesbaden, Wiesmoor, Wildeshausen, Wilhelmshaven, Wittmund, Würzburg, Wunstorf. Zetel, Zweibrücken.
Ammerland, Cuxland, Grafschaft Bentheim, Bergisches Land, Butjadingen, Brookmerland, Deutschland, Emsland, Harlinger Land, Hessen, Krummhörn, Land Hadeln, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheiderland, Rheinland, Ostfriesland, Rheinhessen, Sauerland, Siegerland, Schleswig-Holstein, Wangerland, Westfalen.

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