RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer/Ostfriesland
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Vertragsrecht    Arbeitsrecht    Handelsrecht    Unternehmensrecht    Gewerberecht
Handwerksrecht  Schadensersatzrecht  Versicherungsrecht  Straßenverkehrsrecht
Sportrecht    Schulrecht    Tierrecht      Mietrecht      Wohnungseigentumsrecht     
Strafverteidigung      Immissionsschutzrecht (z.B. das Thema "Lärm")      Reiserecht


       


M i e t r e c h t
Wohnraum  *  Geschäftsraum



*  Mietrecht  *
Wohnraummiete - Geschäftsraummiete
* Begründung des Mietverhältnisses
- Begründung durch Vertrag
- Begründung durch Gesetz
(§ 563 und 563a BGB)
- Begründung durch Richterspruch
(Zuweisung der ehelichen Wohnung)
* Überlassung des gemieteten Wohnraums
an andere Personen

- Untermietverhältnis (Untermieter)
- Überlassung von Wohnraum ohne Vertrag
(enge Familienangehörige)
- Überbelegung der Mietwohnung
* Tierhaltung in der Wohnung
Erlaubnisfreie Tierhaltung
(Tier kann ohne Erlaubnis gehalten werden
wie zum Beispiel Zierfische, Ziervögel
und Käfigkleintiere wie Meerschweinchen,
Hamster, Zwergkanincchen usw.)
Tierhaltungsverbot
- mietvertragliches Verbot
- Verbot aus Gründen des Tierschutzes
- Verbot aus Gründen des Artenschutzes
- Verbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes
(zum Beispiel Allergie eines Mieters gegen
Katzen- bzw. Hundehaare oder Vogelfederstaub)
- sonstige Verbotsgründe
Tierhaltung nur mit Erlaubnis
(Mietvertrag enthält einen Erlaubnisvorbehalt
bezüglich der Haltung bestimmter Tiere)
Erstberatung    *    Zweitberatung    *    Projektberatung
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Kosten der Online-Beratung (6 Berechnungsbeispiele):  Hier klicken!
* Berechnung der Miethöhe
Mietpreisbremse - Mietspiegel
Ortsübliche Vergleichsmiete - Gutachten
* Mietkaution
- Höhe der Kaution
- Finanzierung der Kaution
- Rückgabe der Kaution
* Instandhaltung der Mietsache
- Wohnungsmängel - Mängelrüge
- Mietminderung - Mängelbeseitigung
- Renovierung
- Modernisierung
* Pflege (Wohnung - Haus - Grundstück)
- Hausreinigung und Müllabfuhr
- Gehwegreinigung und Winterdienst
* Nebenkostenabrechnung - Mietwohnung
- Betriebskosten
- Grundabgaben
- Heizkosten
Kosten, die gegenüber dem Mieter
nicht abgerechnet werden können,
sind zum Beispiel Instandhaltungs-
kosten, Reparaturkosten (Ausnahme:
bestimmte Kleinreparaturen), Rechts-
schutzversicherung, Verwaltungs-
kosten und andere nicht abrech-
nungsgeeignete Kosten.
* Beendigung des Mietverhältnisses
- Beendigung durch Kündigung
- wegen erheblichen Zahlungsverzuges
(Mietschulden)
- wegen Vorliegens eines unzumutbaren
Mietverhältnisses
- wegen sogenannten Eigenbedarfs
- wegen sonstigem erheblichen Grund
- Beendigung durch Aufhebungsvertrag
- Beendigung durch Richterspruch
(Zuweisung der ehelichen Wohnung
an den anderen Ehepartner)
- Sonstiger Beendigungsgrund
RECHTSANWALT  FRIEDRICH  RAMM
hat für den Bereich "Mietrecht"
folgende Internet-Publikationen verfasst:
Beitrag  2: Unzumutbares Mietverhältnis
Beitrag 10: Vertragswidriger Gebrauch
                 der Mietsache
Beitrag 11: Lärm in der Wohnumgebung
Beitrag 14: Tierhaltung in der Wohnung
Beitrag 15: Mietkaution


Das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm ist
sowohl regional als auch bundesweit tätig!

Es ist somit egal, ob Sie auf einem Dorf, in einer Kleinstadt
oder einer Großstadt Ihr Zuhause oder Ihre Arbeit haben oder
dort einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen.


    Juristische Betreuung   
von Vermietern und Hausverwaltungen
sowie Eigentümern mit mehreren Wohnungen

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Tierrecht
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Tierhaftung - Hund
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Ärger  mit  Wölfen
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Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
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* Vertragsrecht * Arbeitsrecht * Gewerberecht *
* Handwerksrecht * Handelsrecht * Unternehmensrecht *
* Verkehrsrecht * Schadensersatzrecht * Versicherungsrecht *
* Reiserecht * Sportrecht (Fußball- u. Radsport, Sportstudio) *
* Immissionsschutzrecht (insbesondere das Thema "Lärm") *
* Tierrecht * Mietrecht * Wohnungseigentumsrecht *
* Strafverteidigung * Bußgeldsachen-Verteidigung *

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Zeithonorar
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für Beratung und Vertretung
sowie sonstige auftragsbezogene
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Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
- Regionale und bundesweite Tätigkeit -
*  Juristische Betreuung  *
von Vermietern und Hausverwaltungen
sowie Eigentümern mit mehreren Wohnungen

RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM bietet Vermietern und Hausverwaltun-
gen aber auch Eigentümern mit mehreren Wohnungen auf ihre Bedürfnisse gefasste juristische Betreuungsverträge auf der Basis eines angemessenen Zeithonorars an.

Warum ein Betreuungsvertrag für den rechtlichen Bereich?

Vermieter und Hausverwaltungen, die sich eine eigene Rechtsabteilung nicht leisten können, und Eigentümer mit mehreren Wohnungen sind in der Praxis darauf angewiesen, eine regelmäßige rechtliche Beratung und außergerichtliche Wahrnehmung ihrer Rechte zu erhalten. Dies kann im Rahmen eines Betreuungsvertrages für den rechtlichen Bereich geschehen.

Der Betreuungsvertrag mit RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM gibt Ihnen die Möglichkeit, auf einfache und schnelle Weise qualifizierte anwaltliche Fachkenntnisse zu einem festen und günstigen Honorarstundensatz in Anspruch zu nehmen.

Die Verwaltung eines Mietshauses, einer Wohnungseigentumsanlage oder die Verwaltung mehrerer eigener Wohnungen (Vermietung) bringt es immer mal wieder mit sich, dass es Schwierigkeiten mit Mietern, Wohnungseigentümern, Handwerkern (Reparaturarbeiten), Dienstleistern und Lieferanten geben kann.

Die Vermietung von Wohnraum bringt typische Probleme mit sich, und zwar zum Beispiel bei der Bezahlung der Mietkaution, bei der Bezahlung der Miete und Nebenkosten, bei der Tierhaltung in der Wohnung, bei (angeblichen) Wohnungsmängeln, bezüglich der Erzeugung von Lärm (Beispiele: Heimwerken, Lärm von Haushaltsgeräten, Musiklautstärke, Feiern von Partys).

Des weiteren kann es Probleme mit Behörden (Behördenärger) geben, die auf die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften bestehen. Auch der Versicherungsschutz kann problematisch sein, wenn er Risiken, die für das Mietshaus, die Wohnanlage oder einzelne Eigentumswohnungen gefährlich werden können, entweder nicht oder nur unzureichend abdeckt.

Die Anstellung von Personal für Ihre Verwaltung will in jeder Hinsicht gut überlegt sein. Der Betriebserfolg hängt auch und gerade von einem qualifizierten und motivierten Personal ab. Bezüglich dessen ist auch hier eine juristische Betreuung sinnvoll und immer mal wieder nötig.

Durch den Betreuungsvertrag haben Sie einen festen anwaltlichen Ansprechpartner, um rechtliche Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen oder rechtliche Probleme zu lösen oder diese doch wenigstens abzumildern.

Im Rahmen des Betreuungsvertrages erhalten Sie, je nach der mit Ihnen getroffenen konkreten Vereinbarung, eine laufende rechtliche Betreuung für Ihr wohnungswirtschaftliches Engagement.
Weitere Informationen zur juristischen Betreuung
können Sie gerne per E-Mail  rab-friedrich-ramm@online.de  anfordern!

*  Inkasso und Forderungsmanagement  *
für Vermieter und Hausverwaltungen

Wenn Mieten und Nebenkosten in erhöhtem Maße ausständig werden, kann das verschiedene Ursachen haben. Mit einem zielgerichteten Forderungs-
management und einem strikten Inkasso kann hier darauf hingewirkt werden, Zahlungsrückstände erst gar nicht entstehen zu lassen oder aber wenigstens zu minimieren.

Probleme im Bereich des Wohnungseigentums können dadurch entstehen, dass Wohnungseigentümer die von ihnen zu leistenden Hausgelder bzw. andere Beträge entweder gar nicht oder nicht pünktlich zahlen. Hier kann ebenfalls ein konsequentes Forderungsmanagement, sowie ein striktes Inkasso helfen, Zahlungsausfälle zu vermeiden oder doch wenigstens klein zu halten.

Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM kann Ihnen hierbei erfolgsorientiert durch Beratung beim Forderungsmanagement sowie der Durchführung des Inkassos Hilfestellung leisten!

Zu den diesbezüglichen Inkassobedingungen: Hier klicken!
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* Rechtsberatung *     Rechtsanwalt     * Rechtsdurchsetzung *
*  Beratung hier im Büro oder vor Ort  *  Online-Beratung  *  Telefon-Beratung  *

Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: Montag bis Freitag 8.30 - 17.00 Uhr
Besprechungen sind auch abends und am Wochenende möglich
(speziell für Berufstätige und Geschäftsleute).

Rechtsanwalt Friedrich Ramm betreut Sie im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handwerksrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten!  Anfahrts/Wegbeschreibung  Rechtsanwalt Friedrich Ramm verteidigt Sie in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen!
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Quakenbrück. Rastede, Ratzeburg, Reinbek - Glinde, Rendsburg, Rhauderfehn, Rhede, Rheine. Salzbergen, Salzgitter, Schleswig, Schortens, Spiekeroog, Stade, Südbrookmerland, Insel Sylt. Tönning. Uplengen.
Varel, Vechta, Verden. Wangerland, Wangerooge, Wedel, Weener, Westerland (Insel Sylt), Westerstede, Westoverledingen, Wiesmoor, Wildeshausen, Wilhelmshaven, Wittmund, Wunstorf, Wybelsum, Wyk (Föhr). Zetel.
Ammerland, Emsland, Grafschaft Bentheim, Butjadingen, Ostfriesland, Rheiderland, Saterland, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Deutschland.



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