Sie stehen im Flur, Bohrmaschine in der Hand. Im Kopf vielleicht die Frage: Darf ich in meiner Mietwohnung wirklich Löcher bohren? Schliesslich muss das Regal ran, der Spiegel hängt auf dem Boden, und die Kinder wünschen sich endlich ihre Garderobenhaken. Zwischen Mieterrechten, Hausordnung und Ärger mit dem Vermieter wird das Thema schnell zur Zitterpartie. Keine Sorge: Wir räumen heute gründlich auf mit allen Unsicherheiten – aus der Sicht von Handwerk, Recht und Alltag. Machen wir aus Ihrem nächsten Bohrloch kein Risiko, sondern ein Stück persönliches Zuhause.
Bohren in der Mietwohnung – was ist wirklich erlaubt?
Bohrlöcher in Wänden gehören zu den häufigsten Spuren eines gelebten Lebens in der Mietwohnung. Aber wie viel dürfen Sie sich tatsächlich erlauben? Die gute Nachricht zuerst: Im normalen, „wohnüblichen“ Maß ist das Setzen von Dübeln und Bohrlöchern zum Aufhängen von Bildern, Regalen, Haken und Gardinenstangen ausdrücklich gestattet. Dabei spricht man im Mietrecht vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Was gilt als „wohnüblich“?
Vielleicht kennen Sie das Bild aus Omas Zeiten: Jede Wand dekoriert, jeder Raum individuell. Doch heute sehen viele Vermieter das entspannter – solange Sie das Maß nicht völlig sprengen. Fünf bis zehn Bohrlöcher je Raum gelten in der Regel als unbedenklich. Dreissig Dübellöcher im Bad? Das sieht kein Richter gern. Die Grenze zum baulichen Eingriff ist schnell überschritten, wenn Sie großflächig bohren, Wände oder Fliesen massiv anbohren oder gar tragende Teile beschädigen. Hier sollte stets die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.
Typische Einsatzorte für Bohrlöcher
- Badezimmer: Handtuchhalter, Spiegel, Duschstange
- Küche: Hängeschränke, Gewürzborde, Garderobenhaken
- Wohnzimmer/Schlafzimmer: Fotogalerie, Wandregal, Lampen
Fliesen anbohren in der Mietwohnung – erlaubt oder nicht?
Jetzt wird’s knifflig. Im Bad oder in der Küche stoßen Sie schnell an die Grenzen der Freiheit: Darf ich Fliesen anbohren? Im Alltag ist es oft unumgänglich – kaum jemand lebt heute ganz ohne Bohrloch im Bad. Die Rechtsprechung sagt: „Ja, das Anbohren von Fliesen ist erlaubt, falls es zur üblichen Nutzung gehört.“ Aber – und jetzt kommt’s – je weniger, desto besser! Idealerweise bohren Sie in die Fugen und nicht in die Fliese selbst. Warum? Eine Fuge zu verschließen ist beim Auszug viel einfacher. Ein Bohrloch in einer Fliese ist schwer zu reparieren, und schnell verlangt der Vermieter den Austausch der gesamten Fliese – das geht ins Geld.
- Kritisches Bohren direkt in die Fliesenscherbe: (also in die glatte Fläche) birgt das Risiko von Schadensersatzforderungen.
- Bohren Sie deshalb immer in die Fuge – zumindest, wenn es sich einrichten lässt.
| Bohrstelle | Erlaubt? | Schadensersatz-Risiko | Reparaturaufwand bei Auszug |
|---|---|---|---|
| In Wänden (verputzt) | Ja | Sehr gering | Mit Spachtelmasse und Farbe einfach lösbar |
| In Fugen zwischen Fliesen | Meist ja | Gering | Mit Fugenmasse verschliessbar |
| Direkt in Fliesen | Mit Vorbehalt | Hoch (bei mehreren Löchern) | Schwierig, ggf. komplette Fliese tauschen |
| In tragende Bauteile (Betondecke, Stützbalken) | Nein, nur mit Erlaubnis | Sehr hoch | Aufwendig, ggf. Rückbau |
Ruhezeiten beim Bohren: Ärger vermeiden mit dem guten alten Mieter-1×1
Erinnern Sie sich an den Tag, als Sie samstags um acht Uhr früh von lautem Bohren aus dem Schlaf gerissen wurden? Genau das wollen wir unseren Nachbarn ersparen – und uns selbst auch! Bohren in der Mietwohnung ist nur außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten erlaubt.
- Werktags, meistens von 7 bis 20 Uhr (genaue Zeiten bitte im Mietvertrag oder in der Hausordnung prüfen).
- Nachtruhe ist in den allermeisten Regionen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr einzuhalten.
- Sonntage und Feiertage: Hier ist Bohren grundsätzlich untersagt!
Was droht bei Verstoß gegen Ruhezeiten?
Vermieter und Mitbewohner haben ein Recht auf Ruhe. Wer regelmäßig laute Bohrarbeiten außerhalb der erlaubten Zeiten durchführt, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Griffbereit sollte auch immer ein Blick ins Gesetz sein – die lokalen Regelungen unterscheiden sich manchmal um ein, zwei Stunden.
Bohrlöcher bei Auszug – was erwartet mich?
Stellen Sie sich vor, Sie stehen vor dem Umzug in eine neue Wohnung. Die alte Wohnung will ordentlich übergeben werden. Die große Frage: Muss ich alle Bohrlöcher bei Auszug schließen? In fast allen Fällen ja! Ausnahmen gibt es selten – etwa, wenn im Mietvertrag ausdrücklich anderes geregelt ist. Der Standard lautet: „Die Wohnung ist besenrein und ohne sichtbare Gebrauchsspuren zu übergeben.“ Und dazu zählen auch verschlossene Bohrlöcher.
Schönheitsreparaturen und Mietvertrag
Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau. Enthält er eine sogenannte „Schönheitsreparaturklausel“, sind Sie meist verpflichtet, Bohrlöcher zu verspachteln und die Flächen eventuell neu zu streichen. Fehlt eine solche Klausel oder ist sie unwirksam, kann Ihr Vermieter keine Malerarbeiten fordern. Das Schließen der Bohrlöcher bleibt aber auch dann Ihre Aufgabe.
| Schritt | Material | Tipp vom Profi |
|---|---|---|
| 1. Dübel entfernen | Zange, evtl. Schraubenzieher | Dübel vorsichtig möglichst ohne Wand zu beschädigen herausziehen |
| 2. Loch reinigen | Pinsel, Staubsauger | Staubfreie Oberfläche – so hält die Spachtelmasse besser |
| 3. Verspachteln | Gips, Spachtelmasse | Mehrere dünne Schichten, Oberfläche glatt abziehen |
| 4. Streichen/Tapezieren | Farbe/Tapete | Im noch feuchten Zustand die Textur angleichen |
Besondere Fälle: Decke, Außenwand und tragende Bauteile
Ein Regal anbringen im Wohnzimmer – kein Problem. Doch Bohrungen in tragenden Wänden, in der Betondecke oder der Fassade? Hier ist große Vorsicht geboten!
- Decke: Wenn Leitungen verlegt sind oder Sie einen schweren Kronleuchter aufhängen wollen, brauchen Sie explizit das OK vom Vermieter.
- Fassade und Außenwand: Besonders bei Wärmedämmung oder modernen Fassaden können schon kleine Löcher große Schäden anrichten. Erlaubt ist das nur in Absprache!
- Tragende Bauteile: Hier drohen teure Folgen. Eine nicht sichtbare Leitung gebohrt? Da wird aus dem kleinen Loch schnell ein Schaden im vierstelligen Bereich.
Ihr Werkzeugkoffer – Checkliste für sauberes Bohren in der Mietwohnung
- Bohrmaschine (empfohlen: mit Drehzahlregulierung)
- Bohrer passend zum Untergrund (Stein, Fliese, Holz)
- Dübel und Schrauben (ausreichend dimensioniert!)
- Schutzbrille und Staubsauger
- Wasserwaage, Metermaß und Markierstift
- Spachtelmasse (zum Verschließen beim Auszug)
Kleiner Tipp: Legen Sie beim Bohren in die Decke ein Post-It oder einen aufgeklappten Umschlag direkt unter das Loch – so fängt er den Bohrstaub auf. Spart hinterher Zeit beim Putzen!
Kreative Alternativen zum Bohren: Wohnen auf Zeit oder schlicht bequemer?
Immer häufiger setzen Mieter auf lösungsorientierte Alternativen. Gerade in Wohnungen, die nur kurz bewohnt werden sollen, sind selbsthaftende Haken, Klebenägel oder Regalsysteme ohne Bohren in Mode. Diese saugen sich per Vakuum oder haften mit speziellem Kleber an Wand oder Einrichtung. Vorsicht: Prüfen Sie die Traglast.
- Klebenägel: Halten bis zu 10kg, ideal für kleine Regale oder Fliesen im Bad.
- Vakuum-Haken: Gut für Handtücher, Badutensilien, Spiegel bis ca. 2kg.
- Freistehende Regalsysteme: Kein Loch, keine Diskussion – einfach hinstellen.
Auf Dauer führen aber oft keine Wege am Bohren vorbei – und wenn’s drauf ankommt, wissen Sie jetzt, wie es richtig läuft.
Das “Friedrich-Prinzip”: Mit Respekt, Sorgfalt & einem Augenzwinkern bohren
Ein Bohrloch ist rasch gemacht, doch der kluge Mieter plant immer einen Schritt weiter. Respektieren Sie die Substanz der Wohnung, Ihre Nachbarn und den Mietvertrag. Dann bleibt Ihnen Ärger meist erspart. Vertrauen Sie auf Ihr handwerkliches Gespür und gönnen Sie sich die kleine Freude, Ihr Zuhause nach eigenen Wünschen gestalten zu dürfen. Und denken Sie daran: Nichts ist für die Ewigkeit – spätestens beim Auszug schwingen wir den Spachtel.
Sie haben noch Tipps, skurrile Bohrloch-Geschichten oder Fragen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen unten in den Kommentaren! Oder schicken Sie uns ein Foto Ihres kreativsten Bohrlochs – die schönste „Bohr-Panne“ präsentiere ich im nächsten Monatsrückblick auf rab.
FAQ: Die häufigsten Fragen zu Bohrlöchern in der Mietwohnung
Darf ich ohne Erlaubnis Bohrlöcher in meiner Mietwohnung setzen?
Ja, solange es sich um eine wohnübliche Anzahl an Bohrlöchern handelt und keine tragenden Bauteile, Außenwände oder Fliesen im Übermaß betroffen sind. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Vermieter.
Muss ich beim Auszug alle Bohrlöcher verschließen?
In fast allen Fällen ja! Nur wenn der Mietvertrag explizit etwas anderes vorschreibt (und diese Klausel wirksam ist), dürfen Löcher bleiben. Ansonsten: Schön verspachteln, dann ist alles gut.
Welche Ruhezeiten gelten beim Bohren?
Meistens werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt, Nachtruhe ab 22 Uhr und an Sonn- & Feiertagen generell nicht. Die genaue Regelung steht in Hausordnung oder Landesgesetzgebung.
Darf ich Fliesen im Bad oder in der Küche anbohren?
Prinzipiell ja – mit Maß und Ziel. Besser immer in die Fuge bohren und sichtbare Schäden vermeiden. Schäden an Fliesen führen oft zu Ersatzansprüchen des Vermieters.
Was mache ich, wenn ich eine Leitung angebohrt habe?
Sofort Strom/Wasser abstellen und einen Fachmann rufen! Mit Eigeninitiative reparieren sollten Sie nur, wenn Sie wirklich wissen, was Sie tun. Sonst können hohe Kosten entstehen.





